VERFAHRENSREGELN · MBH-GOV-1.0

Beschwerden, Einsprüche und Zeichenmissbrauch klar trennen.

Jedes Anliegen wird dem passenden Verfahren zugeordnet, dokumentiert, auf mögliche Interessenkonflikte geprüft und mit einem nachvollziehbaren Ergebnis abgeschlossen.

Richtig eingeordnet

Zuerst wird geklärt, um welche Art von Anliegen es geht.

Festgehalten

Sachverhalt, Belege und Bewertung werden dokumentiert.

Klare Zuständigkeit

Es wird festgehalten, wer den Vorgang bearbeitet.

Mit Abschluss

Ergebnis und mögliche Maßnahmen werden festgehalten.

DREI VERFAHREN

Je nach Anliegen gilt ein anderes Verfahren.

Beschwerden, Einsprüche und Zeichenmissbrauch werden nicht in einem einzigen unklaren Verfahren vermischt.

BESCHWERDE

Beschwerde über System, Prüfung oder Kommunikation

Eine Beschwerde betrifft zum Beispiel Durchführung, Kommunikation oder Funktionsweise des Zertifizierungssystems.

  1. Eingang dokumentieren
  2. Zuständigkeit und mögliche Interessenkonflikte prüfen
  3. Sachverhalt und Belege bewerten
  4. Maßnahme und Abschluss dokumentieren
EINSPRUCH

Einspruch gegen eine Zertifizierungsentscheidung

Ein Einspruch richtet sich gegen eine konkrete Entscheidung, zum Beispiel Ablehnung, Aussetzung oder Widerruf.

  1. Entscheidung und Begründung erfassen
  2. Beteiligte Rollen und mögliche Interessenkonflikte prüfen
  3. Entscheidungsgrundlage erneut bewerten
  4. Ergebnis durch eine nicht allein für die angefochtene Entscheidung verantwortliche Person oder Funktion abschließend beurteilen und dokumentieren
ZEICHENMISSBRAUCH

Unberechtigte oder irreführende Zeichennutzung

Zeichenmissbrauch liegt vor, wenn das Zeichen ohne Berechtigung, für nicht zertifizierte Produkte, bei nicht aktivem Status oder mit einer weitergehenden Aussage genutzt wird.

  1. Meldung und Belege sichern
  2. Register- und Nutzungsstatus prüfen
  3. Korrektur oder Entfernung verlangen
  4. Erforderliche Folgemaßnahmen dokumentieren
INTERESSENKONFLIKTE

Zuständigkeiten müssen nachvollziehbar bleiben.

Mögliche wirtschaftliche, personelle oder gesellschaftsrechtliche Verbindungen werden im jeweiligen Vorgang dokumentiert. Bei Einsprüchen wird die angefochtene Entscheidung nicht ausschließlich durch dieselbe Person abschließend überprüft, die sie ursprünglich getroffen hat. Von Akkreditierung oder externer Unabhängigkeit sprechen wir nur, wenn diese Eigenschaft tatsächlich besteht und belegt werden kann.

DOKUMENTATION

Diese fünf Punkte halten wir zu jedem Vorgang fest.

Vorgangsart

Beschwerde, Einspruch oder Zeichenmissbrauch

Sachverhalt

Betroffene Zertifizierung, Vorwurf oder Anliegen und vorhandene Belege

Zuständigkeit

Bearbeitende Person oder Funktion und festgestellte Interessenkonflikte

Entscheidung

Ergebnis, Begründung und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen

Abschluss

Abschluss des Verfahrens und mögliche Auswirkungen auf Zertifizierungsstatus oder Zeichennutzung

Verfahrensregeln Version 1.0 · Stand 14.09.2026. Änderungen werden mit einer neuen Fassung dokumentiert.