Durch menschliche Arbeit entsteht aus Materialien oder Komponenten das verkaufsfertige Endprodukt.
Der Standard für nachweisbar menschliche Herstellung.
Version 1.1 legt verbindlich fest, wann menschliche Arbeit ein physisches Produkt wesentlich prägt und wie diese Herstellung geprüft wird.
Sechs Muss-Kriterien für die Entscheidung.
Eine reguläre Zertifizierung wird nur erteilt, wenn alle für den konkreten Zertifizierungsumfang anwendbaren Muss-Kriterien erfüllt sind.
Wesentliche produktprägende Schritte werden tatsächlich durch Menschen ausgeführt oder konkret durch menschliche Entscheidungen bestimmt.
Unmittelbare menschliche Ausführung, Können oder Urteil beeinflussen das Ergebnis; bloßes Starten oder Überwachen eines autonomen Prozesses reicht nicht.
Maschinen dürfen unterstützen; eine weitgehend autonome Produktentstehung erfüllt den Standard nicht.
Produktionsorte und wesentliche Fremdfertigung müssen eindeutig zum zertifizierten Umfang gehören.
Angaben zur Herstellung müssen durch geeignete Belege und die Vor-Ort-Prüfung ausreichend belegt sein.
Nicht jede Handarbeit reicht automatisch aus.
Produktprägend sind Schritte, die Form, Konstruktion, Funktion, Oberfläche, individuelle Ausführung oder eine andere wesentliche Eigenschaft des verkaufsfertigen Produkts erzeugen oder wesentlich verändern. Verpacken, Etikettieren, reine Kontrolle oder geringfügiges Finish allein reichen nicht.
Würde ohne die menschlichen Herstellungsschritte bereits im Wesentlichen dasselbe verkaufsfertige Produkt vorliegen?
Was Version 1.1 zusätzlich verbindlich regelt.
Auch Produkte eigener oder verbundener Unternehmen können regulär zertifiziert werden. Für sie gelten dieselben Prüfanforderungen. Die Verbindung wird im Register offengelegt; diese Zertifizierung ist keine unabhängige Drittprüfung. Pilotprüfungen zur Erprobung bleiben von regulären Zertifizierungen getrennt.
